Fragen und Antworten – FAQs

Häufige Fragen – Gesetz & Ausbildung

Was steht im Hufbeschlaggesetz?
Hier geht es um Definitionen und Anerkennungen:
• Was ist Hufbeschlag?
• Wer oder was wird staatlich anerkannt?
• Was ist eine Hufbeschlagschule?
• Wann können staatliche Anerkennungen widerrufen werden?
• Wer ist für die entsprechenden Verordnungen zuständig?
• Bußgeldvorschriften
Zum Gesetzestext
Was steht in der Hufbeschlagverordnung?
Gliederung in vier Teile:
1. Staatliche Anerkennung
2. Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/in
3. Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/in
4. Schlussvorschriften
Zur Verordnung
Welche ausländischen Prüfungen sind in Deutschland anerkannt?
Nur solche, die durch die Anerkennungsverordnung gelistet sind.
Außereuropäische Abschlüsse werden per Arbeitsprobe durch Behörden geprüft.
Zur Verordnung
Dürfen Hufpfleger Eisen aufnageln?
Nein. Nur staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiede dürfen Stahl/Eisen beschlagen.
Wie werde ich während der Ausbildung entlohnt?
Entweder über Anstellungsvertrag (Mindestlohn) oder Ausbildungsvertrag (Mindestvergütung).
Dürfen Hufpfleger Eisen aufnageln?
Nein. Nur staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiede dürfen Stahl/Eisen beschlagen.
Muss ich einen Vertrag mit meinem Ausbilder schließen?
Ja. In diesem stehen dann alle Rechte und Pflichten für den Ausbilder (mwd) und den Auszubildenden (mwd).
Entlohnung, Arbeitszeiten, Urlaub, Überstundenregelung, etc.
Entweder wird ein Anstellungsvertrag oder ein Ausbildungsvertrag geschlossen.
Grundsätzlich kann ein Vertrag auch stillschweigend vereinbart werden. Die Gefahr besteht aber, dass es im Streitfall Schwierigkeiten des Nachweises gibt.
Mindestlohn oder Ausbildungsgehalt?
je nach Vertragstyp, der frei gewählt werden kann, kommt der Mindestlohn oder die Ausbildungsvergütung zur Anwendung.
Wichtig ist in jedem Fall, dass die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und abgeführt werden.
Die Sozialversicherungsbescheinigungen über die Lohnnachweise sind für die Prüfungszulassung wichtig. Hier wird geprüft, ob gesetzlich konform entlohnt wurde.
Bei einigen Behörden müssen auch die Verträge eingereicht werden.
Für eine Youngster-Mitgliedschaft (Azubi) beim EDHV wird die Vorlage ebenfalls verlangt, um sicher zu stellen, dass später auch eine Prüfungszulassung erfolgen kann.
Im Mindestlohngesetz ist der Mindeststundenlohn (brutto) vorgegeben, die Mindestausbildungsvergütung steht im Berufsbildungsgesetz BBiG.
Im ‚Angestelltenverhältnis zum Zwecke der Ausbildung’ werden 20,1 Stunden pro Woche als „hauptberufliche Beschäftigung“ anerkannt.
Wer darf ausbilden?
Laut Hufbeschlaggesetz darf jeder in Deutschland anerkannte Hufbeschlagschmied (mwd), der seit mindestens 3 Jahren seine staatliche Anerkennung und eine Gewerbeanmeldung im Hufbeschlag hat, ausbilden.
Was brauche ich alles für die Prüfungszulassung?
Eigenbescheinigung (Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde)
Formloser schriftlicher Antrag zu Zulassung zur Hufbeschlagprüfung
Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes über die 2-jährige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit Nachweisen. (z.B. Gehaltsnachweise, Jahresbescheinigung)
Nachweis über die staatliche Anerkennung des Ausbilders und 3 Jahre Selbstständigkeit vor Beginn der Ausbildungstätigkeit
Nachweis über die Gewerbeanmeldung des Ausbilders
polizeiliches Führungszeugnis (§4, Abs.1 HufbeschlG)
Nachweis über den absolvierten Einführungslehrgang (Teilnehmerbescheinigung mit Zulassungsnummer) oder Ersatz-Bescheinigung
Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (Gesellenbrief, Abschluss, o.ä.) (§4, Abs.1 HufbeschlG) - wichtig für die staatliche Anerkennung
Tätigkeitsnachweis - Berichtsheft (§7, Abs.2 HufbeschlV)
Erklärung über bereits abgelegte Hufbeschlagprüfung (§5, Abs.7 HufbeschlV)

2 Fallberichte sind innerhalb der praktischen Tätigkeit zu erarbeiten, bzw. zu dokumentieren!

Gibt es einen Berufsverband für mich?
Der Berufsverband für den Bereich Hufbeschlag ist freiwillig.
EDHV - Erster Deutscher Hufbeschlagschmiede Verband e.V.
BVM - Bundesverband Metall
Handwerk oder nicht?
Laut Hufbeschlaggesetz betreiben wir „kein Gewerbe im Sinne der Handwerksordnung“.
Wir sind nicht im Handwerk.
Ist das Hufbeschlaggesetz in Kraft?
Ja, das Hufbeschlaggesetz ist in Kraft und gilt vollumfänglich für Hufbeschlagschmiede.
Es gibt Paragraphen, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung von Hufpflegern, Huftechnikern, etc. und den entsprechenden Schulen ausgesetzt wurden.
Diese sind in den Fußnoten des Gesetzestextes vermerkt.
Warum Erwachsenenweiterbildung?
Laut Gesetzgeber ist die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied (mwd) als Erwachsenenweiterbildung gedacht, um körperliche Schäden oder Beeinträchtigungen während des Wachstums durch die schwere körperliche Belastung im Bereich Hufbeschlag zu vermeiden.
Erst wenn das menschliche Skelett mit 18 Jahren fertig ausgebildet ist, sollte dieser Beruf betrieben werden.
Laut Hufbeschlaggesetz ist für die spätere Selbstständigkeit die staatliche Anerkennung erforderlich. Diese ist an einen Berufsabschluss (o.vergl.) gebunden. „Eine berufliche Tätigkeit mit Nachweis (Zertifikat), mit der der Lebensunterhalt verdient werden kann.“
Gibt es eine Liste von Ausbildungsbetrieben?
Zur Zeit gibt es keine einheitliche bundesweit gültige Liste mit Hufbeschlagbetrieben, die ausbilden. Der EDHV listet auf seiner Internetseite Mitglieder. Diese müssten bei Bedarf kontaktiert werden.
Wir arbeiten momentan an einer Zusammenstellung in einem Zentralregister hür Hufbeschlagbetriebe. Dort können sich dann die Betriebe selber eintragen und erklären sich mit der Veröffentlichung ihrer Daten einverstanden (Datenschutz).
IHK oder HWK?
IHK - Industrie- und Handelskammer
HWK - Handwerkskammer
Da wir „kein Gewerbe im Sinne der Handwerkskammer“ betreiben, ist die IHK für uns zuständig. Dort sind wir dann Zwangsmitglied.
Betriebe, die im Handwerk organisiert sind und Hufbeschlag betreiben (Metallbau und Hufbeschlag) sind Mitglied in der HWK.
Wie viele Hufbeschlagschulen gibt es und wo sind die?
Es gibt unterschiedliche Konzepte:
1.Lehrschmieden, die an Universitäten o.ä. gebunden sind, werden oft bezuschusst und sind daher häufig etwas günstiger.
2.Lehrschmieden, die privat betrieben werden und mit den Lehrgangsteilnehmern extern Pferde beschlagen, erwirtschaften so zusätzlich Umsatz. Hier steht mehr Zeitdruck dahinter. Der Lehrgangspreis kann daher etwas günstiger ausfallen.
3.Lehrschmieden, die privat betrieben werden und nur intern verschulen und Kundenpferde beschlagen, generieren ihren Hauptumsatz über die Lehrgangsgebühren. Hier entsteht weniger Zeitdruck.
Darf ich als Privatperson selber beschlagen?
Dieser Punkt ist sehr umstritten und muss gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden.
Laut Hufbeschlaggesetz und Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist es nur Angehöriger bestimmter Berufsgruppen erlaubt, Pferde entsprechend zu versorgen.
"(…)soweit Berufsgruppen, die Verrichtungen an einem Huf zum Zweck des Schutzes, der Gesunderhaltung, der Korrektur oder der Behandlung vornehmen, ohne dabei einen Eisenbeschlag anzubringen (…)“Rein rechtlich wird hier von „Berufsgruppen" gesprochen, also Personen, die mit dieser Tätigkeit Geld verdienen.
Privatpersonen, Trainer, Turnierreiter zählen daher nicht zu diesen Berufsgruppen, da ihr Aufgabenfeld nicht das „Beschlagen von Pferden“ ist.
->vgl. Wikipedia „Beruf“:
Ein Beruf ist „jede auf Erwerb gerichtete Beschäftigung, die sich nicht in einem einmaligen Erwerbsakt erschöpft“ (BVerfGE 97,228).
Unter „Beruf“ wird oft eine systematisch erlernte, spezialisierte, meistens mit einem Qualifikationsnachweis versehene Tätigkeit verstanden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beruf

Wo müssen meine Unterlagen für die Prüfung abgeben werden?
Die kompletten Unterlagen müssen bei der für die Hufbeschlagprüfung zuständigen Landesbehörde abgegeben werden.
Die Unterlagen müssen vom Teilnehmer selber zusammengestellt und abgegeben werden.
Die Abgabe sollte zu Beginn des Vorbereitungslehrganges oder muss spätestens zu einem von der Behörde festgelegten Stichtag erfolgen.
Ratsam ist die Versendung per Einwurf- oder Übergabeeinschreiben.
Diese Unterlagen können dann im Zweifelsfall nachvollziehbar verfolgt werden.
Wie kann ich mich „staatlich anerkennen“ lassen?
Entweder passiert dieses automatisch durch die Behörde nach der Hufbeschlagprüfung (z.B. in Niedersachsen) oder es muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Stelle eines Bundeslandes gestellt werden.
Die Anerkennung ist dann deutschlandweit gültig.
Bei Verstoß gegen das Hufbeschlaggesetz, Tierschutzgesetz u.ä. kann die Anerkennung wieder entzogen werden.

Bei ausländischen Prüfungszeugnissen ist die Behörde zuständig, in welchem Bundesland man arbeiten möchte bzw. wo man wohnt.
zu diesem Zweck gibt es die Anerkennungsverordnung für europäische Abschlüsse. Hier wird auch geregelt, wie mit außereuropäischen Abschlüssen zu verfahren ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/hufbeschl-anerkennv/BJNR048500009.html

Wann darf ich mich selbstständig machen?
Im Hufbeschlaggesetz ist diese genau beschrieben.
Grundvoraussetzung ist die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin.
Was lerne ich alles bei meinem Ausbildungsbetrieb?
Es müssen alle Themen aus §7 Hufbeschlagverordnung gelehrt werden. Sollte der Ausbildungsbetrieb einige Punkte nicht abarbeiten können, sind überbetriebliche Veranstaltungen/Weiterbildungen erforderlich - z.B. die Ausbildungsreihe des EDHV, in der alle Ausbildungsinhalte durchgegangen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/hufbeschl-anerkennv/BJNR048500009.html

Was lerne ich alles bei meinem Ausbildungsbetrieb?
Es müssen alle Themen aus §7 Hufbeschlagverordnung gelehrt werden. Sollte der Ausbildungsbetrieb einige Punkte nicht abarbeiten können, sind überbetriebliche Veranstaltungen/Weiterbildungen erforderlich - z.B. die Ausbildungsreihe des EDHV, in der alle Ausbildungsinhalte durchgegangen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/hufbeschl-anerkennv/BJNR048500009.html

Wo stehen die Ausbildungsinhalte?
§ 7 Hufbeschlagverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/hufbeschl-anerkennv/BJNR048500009.html

Gibt es einen Ausbildungsrahmenplan?
§ 7 Hufbeschlagverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/hufbeschl-anerkennv/BJNR048500009.html