Die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied regelt in Deutschland das Hufbeschlaggesetz mit der entsprechenden Verordnung.
Da eine Behörde die Prüfung abnimmt, ist die korrekte Berufsbezeichnung:
staatlich geprüfte/r Hufbeschlagschmied/in
Der "Hufbeschlag" ist nicht dem Handwerk zugeordnet."Kein Gewerbe im Sinne der Handwerksordnung." (siehe Hufbeschlaggesetz)
Die Ausbildung kann im Ausbildungsverhältnis mit (Mindest-)Ausbildungsvergütung gelernt werden. Da es sich im Wesentlichen um eine Erwachsenenweiterbildung handelt, kann der Beruf auch im Angestelltenverhältnis mit (Mindest-)Lohn erlernt werden. Laut Hufbeschlaggesetz handelt sich hierbei um eine sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Tätigkeit.
Um den Beruf des Hufbeschlagschmieds/ der Hufbeschlagschmiedin zu erlernen, gibt es mehrere Möglichkeiten.
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Variante 1 (mit Berufsausbildung)
• beliebige, abgeschlossene Berufsausbildung
dazu zählen auch:
- abgeschlossenes Studium
- Gesellenbrief
- Befähigung zur hauptberuflichen Tätigkeit durch Nachweis (z.B. Gesellenbrief, Studium, Lizenz)
• Einführungslehrgang
- 4 Wochen
- kostenpflichtig
- kann durch erhebliche VORkenntnisse und Arbeitsprobe per behördlicher Sondergenehmigung entfallen (Antrag bei der zuständigen Landesbehörde)
- an einer Hufbeschlaglehrschmiede oder vgl. mit Anerkennung der Behörde
• 2-jährige Ausbildungszeit im Angestelltenverhältnis
- bei einem staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied (min. 3 Jahre Selbstständigkeit)
- sozialversichert und mit Anstellungs- oder Ausbildungsvertrag (-> BBiG)
- kann evt. verkürzt werden (z.B. Berufsausbildung Pferdewirt - bei VORkenntnissen und Arbeitsprobe per behördlicher Sondergenehmigung. Antrag bei der zuständigen Landesbehörde)
• Vorbereitungslehrgang zur Hufbeschlagprüfung
- 4 Monate
- kostenpflichtig
- an einer Hufbeschlaglehrschmiede/schule mit Anerkennung der Behörde
• staatliche Hufbeschlagprüfung
• Selbstständigkeit oder Angestelltenverhältnis
- Selbstständigkeit nur mit Anerkennungsurkunde der Behörde
Variante 2 (ohne Berufsausbildung)
• keine abgeschlossene Berufsausbildung
• Einführungslehrgang
- 4 Wochen
- kostenpflichtig
- kann durch erhebliche VORkenntnisse und Arbeitsprobe per behördlicher Sondergenehmigung entfallen (Antrag bei der zuständigen Landesbehörde)
- an einer Hufbeschlaglehrschmiede oder vgl. mit Anerkennung der Behörde
• 2-jährige Ausbildungszeit im Angestelltenverhältnis
- bei einem staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied (min. 3 Jahre Selbstständigkeit)
- sozialversichert und mit Anstellungs- oder Ausbildungsvertrag (-> BBiG)
- kann evt. verkürzt werden (z.B. Berufsausbildung Pferdewirt - bei VORkenntnissen und Arbeitsprobe per behördlicher Sondergenehmigung. Antrag bei der zuständigen Landesbehörde)
• Vorbereitungslehrgang zur Hufbeschlagprüfung
- 4 Monate
- kostenpflichtig
- an einer Hufbeschlaglehrschmiede/schule mit Anerkennung der Behörde
• staatliche Hufbeschlagprüfung
• Angestelltenverhältnis
- für die Selbstständigkeit muss eine Berufsausbildung / oder vergleichbar vorliegen; diese kann auch nach der Hufbeschlagprüfung gemacht werden; nur dann kann die Anerkennungsurkunde erteilt werden
Variante 3 (gleichzeitig mit Ausbildung)
• Berufsausbildung im Metallbau, Fachrichtung Metallgestaltung, Kernbereich Hufbeschlag
- 3 1/2 Jahre Ausbildung
- Verkürzung möglich (z.B. Abitur)
- bestandene Gesellenprüfung
• Vorbereitungslehrgang zur Hufbeschlagprüfung
- 4 Monate
- kostenpflichtig
- an einer Hufbeschlaglehrschmiede/schule mit Anerkennung der Behörde
• staatliche Hufbeschlagprüfung
• Selbstständigkeit oder Angestelltenverhältnis
- Selbstständigkeit nur mit Anerkennungsurkunde der Behörde