Die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied regelt in Deutschland das Hufbeschlaggesetz mit der entsprechenden Verordnung.
Da eine Behörde die Prüfung abnimmt, ist die korrekte Berufsbezeichnung:
staatlich geprüfte/r Hufbeschlagschmied/in
Da der Hufbeschlag nicht dem Handwerk zugerechnet wird, ist der Ausdruck „Ausbildung“ im eigentlichen Sinn falsch. Es wird als Erwachsenenweiterbildung gehandhabt. Es handelt sich hierbei um eine sozialversicherungspflichtige, hauptberufliche Tätigkeit. Um den Beruf des Hufbeschlagschmieds zu erlernen, gibt es mehrere Möglichkeiten.
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Variante 1 (mit Berufsausbildung)
• beliebige, abgeschlossene Berufsausbildung
dazu zählen auch:
- abgeschlossenes Studium
- Befähigung zur hauptberuflichen Tätigkeit durch Nachweis (z.B. Gesellenbrief, Studium)
• Einführungslehrgang
- 4 Wochen
- kostenpflichtig
- kann durch erhebliche VORkenntnisse und Arbeitsprobe per behördlicher Sondergenehmigung entfallen
- an einer Hufbeschlaglehrschmiede oder vgl. mit Anerkennung der Behörde
• 2-jährige Ausbildungszeit im Angestelltenverhältnis
- bei einem staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied (min. 3 Jahre Selbstständigkeit)
- sozialversichert und in Anstellung
- kann evt. verkürzt werden (z.B. Berufsausbildung Pferdewirt - bei VORkenntnissen und Arbeitsprobe per behördlicher Sondergenehmigung)
• Vorbereitungslehrgang zur Hufbeschlagprüfung
- 4 bis 5 Monate
- kostenpflichtig
- an einer Hufbeschlaglehrschmiede/schule mit Anerkennung der Behörde
• staatliche Hufbeschlagprüfung
• Selbstständigkeit oder Angestelltenverhältnis
- Selbstständigkeit nur mit Anerkennungsurkunde der Behörde
Variante 2 (ohne Berufsausbildung)
• keine abgeschlossene Berufsausbildung
• Einführungslehrgang
- 4 Wochen
- kostenpflichtig
- kann durch erhebliche VORkenntnisse und Arbeitsprobe per behördlicher Sondergenehmigung entfallen
- an einer Hufbeschlaglehrschmiede oder vgl. mit Anerkennung der Behörde
• 2-jährige Ausbildungszeit im Angestelltenverhältnis
- bei einem staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied (min. 3 Jahre Selbstständigkeit)
- sozialversichert und in Anstellung
• Vorbereitungslehrgang zur Hufbeschlagprüfung
- 4 bis 5 Monate
- kostenpflichtig
- an einer Hufbeschlaglehrschmiede/schule mit Anerkennung der Behörde
• staatliche Hufbeschlagprüfung
• Angestelltenverhältnis
- für die Selbstständigkeit muss eine Berufsausbildung / oder vergleichbar vorliegen; diese kann auch nach der Hufbeschlagprüfung gemacht werden; nur dann kann die Anerkennungsurkunde erteilt werden
Variante 3 (gleichzeitig mit Ausbildung)
• Berufsausbildung im Metallbau, Fachrichtung Metallgestaltung, Kernbereich Hufbeschlag
- 3 1/2 Jahre Ausbildung
- Verkürzung möglich (z.B. Abitur)
- bestandene Gesellenprüfung
• Vorbereitungslehrgang zur Hufbeschlagprüfung
- 4 bis 5 Monate
- kostenpflichtig
- an einer Hufbeschlaglehrschmiede/schule mit Anerkennung der Behörde
• staatliche Hufbeschlagprüfung
• Selbstständigkeit oder Angestelltenverhältnis
- Selbstständigkeit nur mit Anerkennungsurkunde der Behörde